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Die Gefahren kartieren
Die Raumplanungsmassnahmen ermöglichen es, die Präsenz von Personen und Hab und Gut in Risikozonen zu beschränken und so die Einrichtung von technischen Massnahmen verhindern.
Die ab den 1970er Jahren erstellten Gefahrenkarten verzeichnen sieben Risiken: Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche, Schlammlawinen, Bergstürze, Felsstürze und Steinschlag.
Bauvorhaben sind in der roten Zone grundsätzlich nicht gestattet, in der blauen Zone jedoch unter Auflage von speziellen Bauvorschriften möglich. Bei der gelben Zone handelt es sich um eine Sensibilisierungszone.
Markierungen von Risikozonen
In Anbetracht der Tatsache, dass das Sicherheitsniveau wirtschaftlich angemessen sein muss, ist es unvorstellbar, jeden einzelnen Menschen überall schützen zu können. Information und Sensibilisierung sind daher unumgängliche Massnahmen und Warnschilder sind dazu da, die Präsenz einer Risikozone zu signalisieren.
Auf dem nebenstehenden Bild, kann man neben dem Warnschild «Vorsicht Lawine» ein Kreuz sehen. Religiöse Gegenstände, mit denen die Gnade Gottes für ein Gebiet erbeten wird, sind in den Alpen sehr häufig. Sie dienen als Gebiets- und Erinnerungsmarken.
Landwirtschaft: die Frostbekämpfung
Bei Unwettergefahren werden temporäre und spezifische Massnahmen ergriffen. Im Wallis werden seit dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts Frostbekämpfungsmassnahmen durchgeführt. Ihre Notwendigkeit für den landwirtschaftlichen Sektor wurde im Frühjahr 2017 erneut bestätigt.
Es gibt eine Reihe von Schutzmassnahmen für die Obstbaumanlagen oder die Weinberge. Entweder man heizt die Luft in der Nähe der Pflanzen mit Heizanlagen auf. Oder Wasser wird auf die betroffenen Stellen gesprüht. Beim Übergang vom flüssigen in den soliden Zustand setzt das Wasser Energie frei und schützt so die Pflanzen.
Präventiveinrichtungen
Wenn Naturgefahren zu einem Risiko für Infrastrukturen oder Personen werden, wird die sogenannte «Objektschutz»-Strategie aktiviert. Diese besteht darin, voraussehbare Schäden mit Hilfe technischer Massnahmen im Gelände auszuschalten.
1946 : Fürbittprozessionen und Gebete, um das Beben abzuwenden
Am 25. Januar 1946 bebte die Erde im Wallis. Die Stösse waren in der gesamten Schweiz spürbar, aber im Rhonetal waren die Schäden am umfangreichsten. Der Eindruck, den das Beben bei der Bevölkerung auslöste, war stark und manch einer wandte sich schutzflehend an den Himmel. In Sitten wurde eine Prozession organisiert, um das Ende des Bebens zu beschwören. Weiter oben in den Bergen, in dem kleinen Dorf Chandolin im Eifischtal, verbrachte der Filmemacher und Tierfotograf René-Pierre Bille die auf das Beben folgende Nacht mit den Gebetslitaneien seiner Nachbarn im Untergeschoss.
Und wenn der Ernstfall trotzdem eintreten sollte …
Das Null-Risiko gibt es nicht, was auch immer man tut. Deshalb gilt: vorbeugen, bzw. Schutzmassnahmen anwenden, ist besser als heilen.
Einfache und individuelle Handlungen können für den Katastrophenfall vorgesehen werden. Ebenso wie vor einer Bergwanderung, muss sich auch jeder selbst auf einen Evakuierungsfall vorbereiten und das notwendige Material bereitstellen.
Entsprechend des jeweiligen Risikos kann die Vorbereitung spezifischer sein. Zum Beispiel können bei einer möglichen Überschwemmung Gegenstände im Keller oder Erdgeschoss höher gestellt werden oder in die oberen Etagen verlegt wer

Der heutige Umgang mit den Risiken, zwischen Kultur und Wissenschaft

Sich vor Naturgefahren zu schützen ist eine wirtschaftliche, soziale und politische Herausforderung. Die öffentlichen Behörden sind dazu verpflichtet, entsprechende Strategien auszuarbeiten. In den Alpen wurden so zahlreiche spezifische Verfahren entwickelt, um möglichst effizient mit Naturgefahren umzugehen.
Ein globales und zyklisches Verfahren, auch als integriertes Risikomanagement bezeichnet, wird implementiert. Dieses umfasst insbesondere die Einschätzung der Risiken, die Einbeziehung von Schutzmassnahmen und die Vorsorge.
Mit dem integrierten Risikomanagement soll ein Sicherheitsniveau erreicht werden, das drei Kriterien erfüllt: es soll wirtschaftlich angemessen, sozial vertretbar und ökologisch akzeptabel sein.

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