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Die Gefahren kartieren

Die Raumplanungsmassnahmen ermöglichen es, die Präsenz von Personen und Hab und Gut in Risikozonen zu beschränken und so die Einrichtung von technischen Massnahmen verhindern.
Die ab den 1970er Jahren erstellten Gefahrenkarten verzeichnen sieben Risiken: Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche, Schlammlawinen, Bergstürze, Felsstürze und Steinschlag.
Bauvorhaben sind in der roten Zone grundsätzlich nicht gestattet, in der blauen Zone jedoch unter Auflage von speziellen Bauvorschriften möglich. Bei der gelben Zone handelt es sich um eine Sensibilisierungszone.

Kontakt
027 606 45 50